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Stellungnahme zur Resolution "Für den Schutz von Böden und Artenvielfalt"

Resolutionen sollte die Chance gegeben werden, sinnvolle und umsetzbare Maßnahmen in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen.
Dass Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der Artenvielfalt notwendig sind, steht außer Streit. Ein Programm dafür soll möglichst konkrete und vor allem realistisch umsetzbare sowie wirkungsvolle Maßnahmen enthalten. So ist deutlich leichter ein politischer Konsens zu erreichen, der auch in der Bevölkerung auf Akzeptanz stoßen wird.

Eine Willensäußerung für die Artenvielfalt kann zum Beispiel umfassen:

  • verpflichtende Gestaltung von gewerblichen Freiflächen mit standortangepassten artenreichen Begrünungen und Bepflanzungen mit höherer Relevanz für blütenbesuchende Insekten.
  • verpflichtende Kennzeichnung von Mährobotern als schädlich für die Artenvielfalt. Verpflichtende Information über insektenfreundliche Gestaltung von Hausgärten.
  • Verbot von Pestiziden in Hausgärten und Parkanlagen.
  • verpflichtende Rohboden-Ausgestaltung im Zuge von Straßenbauprojekten und Begrünung mit zertifizierten standortgerechten Wildblumenmischungen; in Verbindung mit Nutzungskonzepten für eine standort- und pflanzenbestandsgerechte Pflege, die die Artenvielfalt langfristig aufbauen und sicherstellen.
  • Schaffung eines Programmes für eine „bienenfreundliche Landwirtschaft" im Rahmen des österreichischen Umweltprogrammes, dass es der Landwirtschaft ermöglicht, Artenvielfalt als Produktionszweig zu verwirklichen und damit einer Nachfrage der Gesellschaft nachzukommen.
  • Unterstützung von fachlich fundierten wissenschaftlichen Arbeiten über die Eignung von Zierpflanzensorten für Wildbienen, Honigbienen, Schmetterlingen und Schwebfliegen. Entsprechende verpflichtende Kennzeichnung für die Inverkehrsetzer von Zierpflanzen gemäß diesen Forschungsergebnissen. An der Universität Hohenheim, Stuttgart, laufen bereits solche Arbeiten.
Eine Willenskundgebung in der oben vorgeschlagenen Weise fördert auf fachlicher und konstruktiver Ebene die öffentliche Diskussion. Sie enthält konkrete Wünsche und Forderungen, die bei entsprechendem Konsens auch Schritt für Schritt umgesetzt werden können.
Die vorliegende Resolution wird aus den in der Vollversion dargelegten und nachzulesenden Gründen (siehe Download unten) als undifferenziert und teils auch als nicht umsetzbar eingestuft. Damit werden lediglich diffuse Ängste bedient, indirekt pauschale Verdächtigungen ausgesprochen und unrealistische Forderungen gestellt.
Die vollständige Stellungnahme mit der inhaltlichen Kritik der Resolution können Sie unten herunterladen.

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